Die für Sie zum Herunterladen bereitgestellten Materialien bieten Ihnen detaillierte Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG):
Merkblatt: Pflichten und Erfüllungsoptionen [PDF; 08/24]
Übersicht zu den Erfüllungsoptionen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude [PDF; 02/24]
Hinweis zur Anwendung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) beim Übergang von zentralen zu dezentralen Heizungssystemen [PDF; 06/21]
Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015
Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllt haben. Füllen Sie dazu das Deckblatt aus, lassen sich den entsprechenden Nachweis zur jeweiligen Erfüllungsoption durch einen Sachkundigen bestätigen und senden Sie diese Unterlagen an Ihre zuständige untere Baurechtsbehörde.
Hinweis
Um Rückfragen zu vermeiden, bitte das ausgefüllte Deckblatt mitsenden. Die Muster können auch digital ausgefüllt (beispielsweise mit eingescannter Unterschrift) und per E-Mail an die unteren Baurechtsbehörden versandt werden.
Die nachfolgenden Muster können freiwillig verwendet werden. Eigene „freihändige“ Nachweise über die Voraussetzungen werden auch akzeptiert, solange die gleichen Daten enthalten sind.
Zum Herunterladen
Deckblatt [PDF; 01/24] Solarthermische Anlage [PDF; 04/24] Feste Biomasse – Holz-Zentralheizung [PDF; 04/24] Wärmepumpe [PDF; 04/24] Gasförmige Biomasse – Biomethan [PDF; 04/24] Gasförmige Biomasse – Biogenes Flüssiggas [PDF; 04/24] Flüssige Biomasse – Bioöl [PDF; 04/24] Einzelraumfeuerung [PDF; 04/24] Dachdämmung [PDF; 04/24] Außenwanddämmung [PDF; 04/24] Kellerdeckendämmung [PDF; 04/24] Gesamtnachweis Gebäudehülle [PDF; 04/24] Sanierungsfahrplan [PDF; 04/24] Kraft-Wärme-Kopplung [PDF; 04/24] Anschluss an ein Wärmenetz [PDF; 04/24] Photovoltaik [PDF; 04/24] Wärmerückgewinnung aus Abluft [PDF; 04/24] Abwärmenutzung [PDF; 04/24] Senkung des Wärmeenergiebedarfs [PDF; 04/24] Gebäudekomplex [PDF; 04/24] Entfallen der Nutzungspflicht [PDF; 04/24]
Die Novelle des Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (Erneuerbare-Wärme-Gesetz – EWärmeG) ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Das EWärmeG kann hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen
Das Excel-Tool ermöglicht dem Fachhandwerker, Energieberater oder Architekten gemeinsam mit seinem Kunden die passende Erfüllungsoption des EWärmeG für sein Gebäude zu finden. Es bildet die häufigsten Optionen und Kombinationsmöglichkeiten ab.
Das kostenfrei verfügbare Werkzeug ist als Unterstützung bei der Kundenberatung gedacht. Das Umweltministerium übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und die daraus abgeleiteten Sanierungsempfehlungen. Im Zweifelsfall ist der Gesetzestext maßgeblich.
Weitere Informationen
Das Excel-Tool kann auf der Internetseite des Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e. V. Baden-Württemberg (GIH) heruntergeladen werden: EWärmeG Excel-Tool 2024