Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015

Erfüllungsoptionen für Wohngebäude

Hier finden Sie die Optionen, um das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Wohngebäude (EWärmeG) zu erfüllen.

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Photovoltaik auf Einfamilienhaus

: Wichtiger Hinweis

Die Erfüllungsoptionen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes sind teilweise andere als die des Gebäudeenergiegesetzes: Beispielsweise sind ein Sanierungsfahrplan, baulicher Wärmeschutz, eine Photovoltaikanlage oder Kraft-Wärme-Kopplung Erfüllungsoptionen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes, werden aber im Gebäudeenergiegesetz nicht zur (teilweisen) Erfüllung der 65 Prozent-Regel anerkannt.

Deswegen folgender wichtiger Hinweis: Wenn Sie sich für eine neue Heizung entscheiden, dann prüfen Sie bitte, ob diese nicht nur kurzfristig das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes, sondern auch langfristig das Gebäudeenergiegesetz erfüllt. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater, Ihrer regionalen Energieagentur vor Ort oder „Zukunft Altbau“ beraten.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz für Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Wohngebäude seit dem 1. Januar 2010 , erneuerbare Energien einzusetzen, sobald sie ihre Heizungsanlage austauschen. Seit 1. Juli 2015 gilt die neue Fassung des Gesetzes. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) 2015 gilt für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden und bei denen die Heizungsanlage (Stichtag: 1. Juli 2015) ausgetauscht wird.

Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, das heißt Sie können aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wohngebäude dienen überwiegend, also zu mehr als 50 Prozent dem Wohnen. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist das Gesetz für die Gebäudeart anzuwenden, welche flächenanteilig überwiegt.

Das Gesetz erlaubt an vielen Stellen, bestehende Komponenten anzurechnen: Beispielsweise bestehende Solar- und Photovoltaikanlagen oder eine sehr gute Wärmedämmung. Nach dem Austausch der Heizungsanlage müssen Sie gegenüber der unteren Baurechtsbehörde nachweisen, wie Sie die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) erfüllt haben.

Erfüllungsoptionen für Wohngebäude

Solarthermieanlage

Einsatz erneuerbarer Energien

Die Optionen im Einzelnen: Solarthermie, Holzzentralheizung, Wärmepumpe, Einzelraumfeuerung, Biogas und Bioöl.

Dämmplatten an Hauswand

Baulicher Wärmeschutz (Dämmung)

Die Optionen im Einzelnen: Dach/oberste Geschossdecke, Außenwände, Kellerdecke oder gesamte Gebäudehülle.

Photovoltaikanlage auf Dach

Sonstige Ersatzmaßnahmen

Die Optionen im Einzelnen: Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz und Photovoltaikanlage.

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Sanierungsfahrplan

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