Gutachten

Windenergieanlagen und Wetterradar

Wetterradarstation des Deutschen Wetterdienstes auf dem Feldberg

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) betreibt in Baden-Württemberg auf dem Feldberg und bei Türkheim auf der Schwäbischen Alb jeweils eine Wetterradarstation. Bei der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen kommt es in der Umgebung der Station in Türkheim zu Konflikten mit dem Deutschen Wetterdienst. In der Umgebung von Türkheim liegen einige windhöffige Gebiete, die bereits als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen sind beziehungsweise ausgewiesen werden sollen.

Bei Windenergieanlagen macht der Deutsche Wetterdienst neben Abstandsanforderungen (Radius: 5 Kilometer) auch Höhenbeschränkungen (Radius: 15 Kilometer) geltend. Die Vorgaben haben zur Folge, dass weitreichende Gebiete für Windenergieanlagen nicht nutzbar wären.

In immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren haben die Genehmigungsbehörden über Anträge auf Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen konkret zu entscheiden und dabei die Bedenken des Deutschen Wetterdienstes als öffentlich-rechtlicher Belang unter anderem gegenüber dem Anliegen des Vorhabenträgers mit dem grundsätzlich im Außenbereich privilegierten Vorhaben abzuwägen.

Um die Bedenken des Deutschen Wetterdienstes bei diesem Sachverhalt fachlich und rechtlich angemessen bewerten zu können, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden eine sogenannte signaturtechnische Grundsatzuntersuchung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des Deutschen Wetterdienstes Radarstandortes Türkheim in Auftrag gegeben. Zudem liegt nun eine gutachterliche Prüfung der rechtlichen Tragweite der Einwände des Deutschen Wetterdienstes gegen die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Basis einer Auswertung der heterogenen Rechtsprechung diverser Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte vor.

Mit diesen beiden Gutachten werden die Genehmigungsbehörden in die Lage versetzt, entsprechend dem vorgeschlagenen Prüfschema im konkreten Einzelfall über ein im Grundsatz im Außenbereich privilegiertes Vorhaben in der Abwägung mit den Belangen des Deutschen Wetterdienstes zu entscheiden.

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