Förderprogramm

Regionale Wasserstoff-Konzepte (RWK)

Grünes Wasserstoff H2 Gasmolekül

Grüner Wasserstoff ist ein Schlüsselfaktor für den Klimaschutz und eine gelungene Energiewende. Zentrale Voraussetzung für eine Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg ist es, die entsprechende Infrastruktur für die Erzeugung, die Speicherung und den Transport (einschließlich Import) von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten aufzubauen.

Ab 2032 wird eine Versorgung mit grünem Wasserstoff über Fernleitungen beginnen, eine flächendeckende Versorgung wird es voraussichtlich aber erst ab 2040 geben. Zusätzlich zu den notwendigen Pipelineanbindungen sind Erzeugungskapazitäten im Land zu schaffen. Diese sind vor allem notwendig, um kurz- und mittelfristig den wachsenden Bedarf an grünem Wasserstoff in der Fläche zu decken. Dezentrale regionale Wasserstoffkonzepte sind damit ein wichtiger Baustein für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit.

Inhalte und Ziele des Förderprogramms

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem neuen Förderprogramm regionale Akteure bei der Planung, der Zusammenarbeit und der Vernetzung zur Vorbereitung einer Wasserstoffwirtschaft beziehungsweise von Wasserstoffprojekten (Insel- beziehungsweise Clusterlösungen/regionale Hubs).

Dezentrale Wasserstoffkonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass grüner Wasserstoff im regionalen Umkreis erzeugt und/oder verbraucht wird. Um die Erzeugung, den Transport und die Verwendung von grünem Wasserstoff verbunden mit dem entsprechenden Aufbau von Wertschöpfungsketten vor Ort zu ermöglichen, ist es ein wichtiger Ansatz, dass sich regionale Akteure zusammenschließen und entsprechende Konzepte gemeinsam erarbeiten.

Die maximale Fördersumme pro Einzelprojekt beträgt 100.000 Euro. Die Projekte sollen zum 1. Mai 2024 starten und nach einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten enden. Die Frist für die Anträge endet am 7. April 2024.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm regionale Wasserstoffkonzepte richtet sich im Wesentlichen an Regionalverbände, regionale Zusammenschlüsse, Landkreise, Kommunen, aber auch an regionale Wirtschaftsfördereinheiten, Stadtwerke und Netzbetreiber.

Was wird gefördert?

Es können Anträge zu drei Förderbausteinen eingereicht werden:

  • Förderbaustein 1: kommunale Gebietskörperschaften
  • Förderbaustein 2: Forschungseinrichtungen
  • Förderbaustein 3: kommunale Eigenbetriebe und Netzbetreiber

Antragstellung, Antragsfrist und Antragsformulare

Die Einreichungsfrist ist Sonntag, 7. April 2024. Später eingehende Anträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt.

Die Antrags-Formulare, Ansprechpartner und auch Informationen zu einem Beratungstermin finden Sie unter: Projektträgers Karlsruhe: Regionale Konzepte