Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Befunde an Druckfedern in Drosselkörpern im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

11.09.2014

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II befindet sich derzeit in Revision. Da in anderen Kernkraftwerken gebrochene Druckfedern in Drosselkörpern festgestellt wurden, mussten auch die entsprechenden Druckfedern im Kernkraftwerk Neckarwestheim inspiziert werden. Dabei wurden an sechs von insgesamt 132 vorhandenen Drosselkörpern einfache Federbrüche der Druckfedern festgestellt.

Die Drosselkörper dienen der Gewährleistung einer gleichmäßigen Strömungsverteilung im Reaktorkern über alle Brennelemente hinweg. Die Aufgabe der in den Drosselkörpern verbauten Druckfedern besteht darin, die für die Verspannung des Bauteils vorgesehene Vorspannkraft sicher zu stellen und evtl. Längenänderungen der Brennelemente auszugleichen. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Drosselkörper mit defekten Druckfedern werden gegen neue Drosselkörper mit Druckfedern aus einem anderen Werkstoff ausgetauscht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Funktion des Drosselkörpers kann auch mit den festgestellten Defekten der Federn erfüllt werden. Eine potenzielle sicherheitstechnische Bedeutung der Federbrüche ergibt sich durch mögliche lose Bruchstücke der Federn. Aufgrund der Geometrie der Drosselkörper könnten nur relativ kleine Bruchstücke aus dem Drosselkörper heraus gelangen. Diese könnten maximal geringe Schäden an Brennelementen verursachen, gegen die die Anlage ausgelegt ist. Da jedoch im Kernkraftwerk Neckarwestheim nur einfache Federbrüche vorlagen, waren ohnehin keine Bruchstücke vorhanden. Das Ereignis hat daher nur eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.