Erkenntnisdatum
13.12.2014Sachverhalt
Bei einem Anlagenrundgang wurde eine Leckage mit etwa 3 mm Durchmesser an einer Rohrleitung in dem System zur Abwasseraufbereitung festgestellt. Das Abwasser hat nach der Aufbereitung einen sehr geringen Aktivitätsinhalt und kann innerhalb der genehmigten Grenzwerte abgegeben werden. Es konnte keine Kontamination an der Außenseite der Leitung an der Leckagestelle nachgewiesen werden.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die Leckagestelle mit einer Schelle provisorisch abgedichtet und wird das betroffene Segment der Rohrleitung ersetzen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die betroffene Rohrleitung und das System zur Abwasseraufbereitung sind nicht Bestandteil des Sicherheitssystems. Die sicherheitstechnische Funktion der Leitung besteht in der Aktivitätsrückhaltung. Da kein Aktivitätsaustritt aus der Leitung festzustellen war und die Rohrleitung ansonsten keine sicherheitstechnische Funktion besitzt, hat das Ereignis eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder Umwelt.