Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Ausfall der Konzentrationsberechnung durch fehlerhaft eingestellten Parameter nach Filterwechsel an Aerosolmessstellen im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

02.02.2015

Sachverhalt

Der Betreiber hat im abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1, am 02.02.2015 bei einem routinemäßigen wöchentlichen Filterwechsel an einer Aerosolaktivitätsmessstelle einen fehlerhaft eingestellten Grenzwert festgestellt. Dadurch wurde die Konzentrationsberechnung in der Fortluft (in Bq/m³) nach dem Filterwechsel nicht weitergeführt. Der Betreiber hat daraufhin alle Aersolmessstellen überprüft. Insgesamt waren zwei sicherheitstechnisch wichtige Kaminfortluftmesstellen und eine betriebliche Messstelle betroffen. Nach bisherigem Kenntnisstand ist der Grenzwert seit Anfang 2012 falsch eingestellt. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die fehlerhaft eingestellten Grenzwerte korrigiert und auf die ursprünglichen Werte eingestellt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Aufgrund des fehlerhaft eingestellten Grenzwertes wäre bei einer erhöhten Aerosolaktivität in der Fortluft von den betroffenen Messgeräten keine Alarmierung auf der Warte ausgelöst worden.

Die Aktivitätsmessung in Form der Impulsratenmessung war jedoch weiterhin verfügbar und wurde auf der Warte angezeigt. Eine erhöhte Aerosolaktivität hätte auch zu einem Anstieg der Impulsrate geführt.

Die Bilanzierung der Aktivitätsabgabe über die Kaminfortluft war nicht betroffen. Diese wird wöchentlich durch die Auswertung der ausgetauschten Filter (Bilanzierungsfilter) vorgenommen. Aus der Auswertung geht hervor, dass es in dem betroffenen Zeitraum mit der fehlerhaften Parametrierung keine unzulässige Abgabe radioaktiver Stoffe gegeben hat.

Es ergaben sich deshalb keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Eine Bedeutung für die sichere Betriebsführung könnte darin bestehen, dass die fehlerhaft eingestellten Werte und damit der Ausfall der Alarmierung über einen Zeitraum von ca. drei Jahren nicht erkannt wurden.