Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Unvollständiges Schließen einer Brandschutzklappe im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

28.05.2015

Sachverhalt

Bei einer Wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass sich eine Brandschutzklappe in einem Lüftungskanal nicht vollständig schließen ließ. Die Ursache hierfür war, dass sich ein Haltewinkel, der dazu dient, die Klappe im geschlossenen Zustand zu arretieren, gelöst hatte. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den Haltewinkel befestigt und justiert. Danach wurde die Funktion der Brandschutzklappe befundfrei geprüft. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Brandschutzklappe befindet sich in einem Lüftungskanal, der zur Unterdruckhaltung im Sicherheitsbehälter dient. Die Aufgabe der Brandschutzklappe besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung durch diesen Kanal zu verhindern. Diese Aufgabe konnte sie nicht mehr vollständig erfüllen.

Da die Brandschutzklappe nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzeptes ist und die weiteren vorhandenen Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.