Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Anregung von Reaktorschutzsignalen bei Dampferzeugerdruckprüfung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

20.06.2015

Sachverhalt

Der Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg befindet sich derzeit in der Revision. Während einer wiederkehrenden Prüfung (WKP) am 20.06.2015 kam es zu einem Druckabfall in dem überprüften Dampferzeuger. Ursächlich dafür waren Ventile, welche fehlerhaft nicht im geschlossenen Zustand verblieben. Dadurch haben auslegungsgemäß Reaktorschutzsignale angesprochen. Diese bewirkten das Schließen von Ventilen in den Dampferzeugern. 

Aufgrund der fehlerhaft nicht im geschlossenen Zustand verbliebenen Ventile am überprüften Dampferzeuger kam es zu einem Austritt von etwa 5 Kubikmetern Wasser aus dem Sekundärkreis.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Anlagenzustand wurde nach dem Auslösen der Reaktorschutzsignale überprüft und normalisiert. Die WKP wurde ohne Befund wiederholt. Das ausgetretene Wasser wurde radiologisch überprüft. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das fehlerhafte Verlassen der geschlossenen Stellung der Ventile trat bei einer WKP an einem Dampferzeuger während der Revision auf. Dieser Dampferzeuger war in dem Anlagenzustand zur Wärmeabfuhr nicht notwendig. Die Meldepflicht ergibt sich aufgrund des Ansprechens von Reaktorschutzsignalen durch den Druckabfall im Dampferzeuger.

Die Reaktorschutzsignale haben das Schließen von Ventilen eines anderen Dampferzeugers bewirkt, der in dem Anlagenzustand einsatzbereit sein musste. Dieser stand dennoch anforderungsgemäß zur Verfügung.

Das durch die fehlerhaft nicht geschlossenen Ventile abgegebene Wasser stammt aus dem nicht aktivitätsführenden Sekundärkreis, welcher laufend radiologisch überwacht wird. Zudem ließen sich bei der radiologischen Überprüfung des ausgetretenen Wassers keine radioaktiven Stoffe nachweisen. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering.