Erkenntnisdatum
31.07.2015Sachverhalt
Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung an der Brandmeldeanlage des Zwischenlagers Philippsburg wurde festgestellt, dass Widerstände an einer Ein-/ Ausgabegruppe für die Signalübertragung von Brandmeldeeinrichtungen an die Brandmeldezentrale anders als in den Herstellervorgaben beschrieben verdrahtet waren. Eine Überprüfung aller weiteren gleichartigen Baugruppen ergab, dass die nicht spezifikationsgemäße Verdrahtung auch bei weiteren Baugruppen vorlag.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber plant, die Verdrahtung der Widerstände bei den betroffenen Komponenten nach den Herstellervorgaben zu korrigieren.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Aufgrund der nicht spezifikationsgerecht ausgeführten Verdrahtung der Widerstände ergaben sich vom Soll-Wert abweichende Widerstände. Die Widerstände lagen jedoch noch im Bereich der Pegelschwellen für die Signalverabeitung, so dass keine Auswirkungen auf die Funktion der Brandmeldeeinrichtungen auftraten. Das konkrete Ereignis hat daher keine sicherheitstechnische Bedeutung. Die Meldepflicht ergibt sich daraus, dass eine systematische Abweichung von Spezifikationen vorliegt. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.