Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Brandschutzklappe schließt nicht bei Prüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

16.05.2023

Sachverhalt

Der Betreiber des im Rückbau befindlichen Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I führte am 16.05.2023 eine Wiederkehrende Prüfung an einer Brandschutzklappe eines Lüftungskanals durch. Dabei hat diese Brandschutzklappe nicht wie vorgesehen geschlossen. Die Ursache dafür war die fehlerhafte Montage eines elastischen Stutzens (sog. Segeltuchstutzen) an dem Lüftungskanal, zu dem die Brandschutzklappe gehört. Infolge einer vor kurzem durchgeführten Änderungsmaßnahme haben sich die Strömungsverhältnisse geändert, was dazu führte, dass das Tuch die Klappe am Schließen hinderte.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den ordnungsgemäßen Zustand wiederhergestellt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Brandschutzklappe dient dazu, im Brandfall zu schließen und damit eine Brand- und Rauchausbreitung über den Lüftungskanal zu verhindern. Diese Funktion konnte sie nicht erfüllen. Die weiteren vorhandenen Brandschutzeinrichtungen waren voll verfügbar und hätten eine rasche Brandbekämpfung ermöglicht. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist sehr gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.