Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Schwelen einer Dehnfuge mit Rauchentwicklung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

27.02.2023

Sachverhalt

Im Zuge des Rückbaus des stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg, Block 1 wurden durch den Betreiber Metallteile an einer Decke im Maschinenhaus mittels Trennschleifer entfernt. Während der Arbeiten trat innerhalb des Gebäudes Rauch aus einer in der Nähe befindlichen Dehnfuge des Gebäudes auf. Nachdem ein erster Löschversuch mit bereitstehenden Feuerlöschern nicht erfolgreich war, wurde Feueralarm ausgelöst, das Maschinenhaus wurde geräumt und der Schwelbrand von der alarmierten Werksfeuerwehr gelöscht.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Da es sich beim Maschinenhaus um einen Kontrollbereich handelt, hat der Betreiber das Löschwasser auf Kontamination mit radioaktiven Stoffen untersucht. Dabei konnten keine radioaktiven Stoffe nachgewiesen werden. Ebenso haben die Abluftüberwachung und die Umgebungsüberwachung keine Auffälligkeiten gezeigt. Des Weiteren hat der Betreiber untersucht, dass bei dem Brand keine konventionellen Schadstoffe freigesetzt wurden. Danach konnten die Arbeiten im Maschinenhaus wiederaufgenommen werden.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Bei den Arbeiten mit Trennschleifern kam es infolge von Funkenflug zu einem lokal begrenzten Schwelbrand, der zu einer Rauchentwicklung aber nicht zu sichtbaren Flammen geführt hat. Da Funkenflug bei solchen Arbeiten nicht zu verhindern ist, hatte der Betreiber entsprechende Vorsorgemaßnahmen wie die Bereitstellung von Feuerlöschern getroffen. Durch das Personal vor Ort sowie durch Brandmelder wurde die Rauchentwicklung frühzeitig erkannt und der Brand konnte durch die Werkfeuerwehr gelöscht werden. Es kam zu keiner weiteren Brandausbreitung. Die radiologischen Messwerte in der Anlage und in der Umgebung der Anlage waren unauffällig. Es wurde keine Aktivität mobilisiert oder freigesetzt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.