Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Austritt von Kondensat aus einem Transportbehälter beim Transport vom Abfall-Zwischenlager Philippsburg zum Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

07.09.2022

Sachverhalt

Beim Transport eines Transportbehälters am Standort Philippsburg mit Kondensat aus der Lüftungsanlage des, von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betriebenen Abfall-Zwischenlagers Philippsburg zum Kernkraftwerk Philippsburg 1 trat am 7. September eine geringe Menge an Flüssigkeit aus dem Transportbehälter auf die Transportstrecke aus. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Flüssigkeit durch das Überdruckventil des Transportbehälters ausgetreten. Der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kernkraft GmbH, hat durch Messungen nachgewiesen, dass das Kondensat aktivitätsfrei war und somit keine Kontamination aufgetreten ist.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, die das Abfall-Zwischenlager betreibt, plant das Überdruckventil am Transportbehälter auszutauschen. Bis zur abschließenden Klärung der Ursache haben der Betreiber des Abfall-Zwischenlagers und der Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg solche Transporte vom Abfall-Zwischenlager zum Kernkraftwerk Philippsburg vorerst gestoppt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Beim Betrieb der Lüftungsanlage des Abfall-Zwischenlagers Philippsburg fällt Kondensat an, welches vor Ort gesammelt wird. Ein Teil dieser betrieblich anfallenden Abwässer wird durch den Betreiber des Kernkraftwerks Philippsburg entsorgt. Der Betreiber des Kernkraftwerks hat den Transportbehälter mit dem Kondensat beim Abfall-Zwischenlager übernommen und anschließend den Transport, bei dem die Flüssigkeit ausgetreten ist, ausgeführt.

Die sofort durchgeführten strahlenschutztechnischen Messungen der ausgetretenen Flüssigkeit zeigten, dass das Kondensat keine Aktivität aufwies. Eine Kontamination hat somit nicht stattgefunden. Zudem wurde das Kondensat bereits vor dem Transport durch die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH als Betreiber des Abfall-Zwischenlagers auf Aktivität überprüft. Auch hier lagen die Ergebnisse der Untersuchungen unterhalb der Nachweisgrenze. Somit lässt sich ausschließen, dass Aktivität in die Umwelt gelangt ist.

Es ergaben sich keine radiologischen Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes ist daher gering.