Erkenntnisdatum
12.06.2021Sachverhalt
Das Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II wurde am 11. Juni 2021 für die Jahresrevision abgeschaltet. Im Rahmen des Abkühlprozesses hat der Betreiber einen Dampferzeuger planmäßig über den während des Leistungsbetriebs vorgesehenen Bereich hinaus mit Wasser gefüllt, um ihn für eine geplante Inspektion abzukühlen. Da die Füllstandsüberwachung durch den Reaktorschutz vorher nicht deaktiviert wurde, hat der Reaktorschutz beim Erreichen eines Füllstands von 13,5 m den Überspeisungsschutz ausgelöst und den Füllvorgang durch Schließen der zugehörigen Armaturen automatisch unterbrochen.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat das Abkühlen des Dampferzeugers nach dem vorgesehenen Abkoppeln des Reaktorschutzes fortgesetzt.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Der betroffene Dampferzeuger wurde zum Ereigniszeitpunkt bereits planmäßig nicht mehr für sicherheitstechnische Aufgaben benötigt. Die mit der Füllstandsmessung verbundenen Reaktorschutzmaßnahmen hätten daher deaktiviert werden können. Das Auffüllen des Dampferzeugers war eine in der Revision vorgesehene Tätigkeit, deren Unterbrechung aufgrund der Reaktorschutzanregung keine sicherheitstechnische Bedeutung hat. Bei der Planung der Tätigkeit wurde die zu dem Zeitpunkt noch vorliegende Ankopplung an den Reaktorschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Insgesamt ist die sicherheitstechnische Bedeutung gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.