Weitere kerntechnische Anlagen

Unbeabsichtigtes Außerbetriebsetzen einer Brandmeldergruppe im Kernkraftwerk Obrigheim

Erkenntnisdatum

12.04.2021

Sachverhalt

Am 8. April 2021 hat der Betreiber bei der Umsetzung einer geplanten Änderungsmaßnahme zur Anpassung des Brandschutzes an den Stand des Rückbaus des Kernkraftwerks Obrigheim Brandmeldergruppen abgeklemmt. Dabei wurde aufgrund einer Verwechslung der Anschlussklemmen auch eine noch aktive und nicht zur Demontage freigegebene Brandmeldergruppe bestehend aus drei Meldern außer Funktion gesetzt. Der Fehler wurde am 12. April 2021 bei einer Wiederkehrenden Prüfung mit einem Sachverständigen des TÜV entdeckt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den Fehler ermittelt, den ordnungsgemäßen Zustand wiederhergestellt und die Funktionsfähigkeit der Brandmeldergruppe im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung mit einem Sachverständigen des TÜV bestätigt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die automatischen Brandmelderanlagen dienen dem anlagentechnischen Brandschutz. Im Rahmen der Anpassung des Brandschutzes an den Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim werden die nicht mehr benötigten Brandmelder sukzessive abgebaut und stattdessen verschiedene Ersatzmaßnahmen zur weiteren Sicherstellung der Brandfrüherkennung umgesetzt. Die fehlerhaft abgeschaltete Brandmeldergruppe war zwar zur Demontage vorgesehen, jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, da die genannten Ersatzmaßnahmen noch nicht verwirklicht waren.

Durch die fehlerhafte Abschaltung war eine Brandmeldergruppe mit drei Brandmeldern in drei aneinandergrenzenden, nicht rauchdichten Räumen für vier Tage außer Betrieb. Die Brandmelder der umliegenden, ebenfalls nicht rauchdichten Räume waren in diesem Zeitraum voll funktionsfähig. Ein Feuer wäre somit rechtzeitig detektiert worden. Der betroffene Bereich war zudem nahezu brandlastfrei. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering.

Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.