Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Unterbrechung in zwei Satzbrücken der Batterien der 220V-Gleichstromversorgung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

22.10.2015

Sachverhalt

Bei einer wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II wurden am 22.10.2015 in zwei Batteriezellen der unterbrechungsfreien Notstromversorgung durchgehende Risse in einem Verbindungsstück, einer sogenannten Satzbrücke, festgestellt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat alle vergleichbaren Zellentypen in allen Redundanzen einer Sichtprüfung unterzogen. Dabei sind keine weiteren Schäden bemerkt worden.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Batterie ist Teil des Notstromsystems und hat die Aufgabe, sicherheitstechnisch wichtige Verbraucher im Notstromfall unterbrechungsfrei mit elektrischer Energie zu versorgen. Diese Batterien sind 4-fach redundant vorhanden. In den einzelnen Batteriezellen (Bleiakkus) verbinden Satzbrücken die negativen Plattensätze zum Potenzialausgleich.

In den beiden Batteriezellen sind durchgehende Risse in den Satzbrücken aufgetreten, wodurch diese keine leitende Verbindung mehr darstellen. Der Potenzialausgleich ist über die benachbarten, in Reihe geschalteten Batteriezellen gewährleistet. Die Funktion der Batterie war nicht beeinträchtigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.