Weitere kerntechnische Anlagen

Abweichungen bei der Bestimmung der Blockmaßdifferenz am Deckelsystem von Transport- und Lagerbehältern Typ CASTOR V im Standortzwischenlager Philippsburg

Erkenntnisdatum

04.11.2020

Sachverhalt

Die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung ist seit 2019 Betreiberin des Brennelementzwischenlagers am Standort Philippsburg. Sie betreibt seitdem auch alle entsprechenden Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten in Deutschland. Aufgrund von Feststellungen an einem anderen Kraftwerks-Standort hat die BGZ die Protokolle aus der Abfertigung der Transport- und Lagerbehälter vom Typ CASTOR® V überprüft, die in das Standortzwischenlager Philippsburg eingelagert wurden. Dabei wurde festgestellt, dass die Kontrolle des ordnungsgemäßen Sitzes der Deckel nach Beladung auf Basis falscher Vergleichswerte durchgeführt worden war. Zur Überprüfung hätte das Blockmaß
(= Höhendifferenz zwischen Deckel und Behälter) nach der Beladung (d. h. mit Deckeldichtung) mit dem Blockmaß nach der Herstellung ohne Deckeldichtung verglichen werden müssen. Stattdessen war zum Vergleich das zuvor im Herstellerwerk ebenfalls gemessene Blockmaß mit Deckeldichtung herangezogen worden. Von dieser Verwendung falscher Kontrollwerte sind 18 der 62 im Standortzwischenlager Philippsburg befindlichen Behälter vom Typ CASTOR V betroffen.

Bei zwei dieser betroffenen Castorbehälter ergab die nachträgliche Auswertung der BGZ unter Verwendung des richtigen Vergleichswerts, dass die Blockmaßdifferenz beim Primärdeckel an einigen Stellen von der zulässigen Toleranz abweicht.

Ergänzung mit Stand 18. Januar 2021: Bei weiteren Überprüfungen hat der Betreiber festgestellt, dass die Abweichung der Blockmaßdifferenz bei insgesamt drei Behältern außerhalb der Toleranz liegt.

 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die BGZ wird eine bundesweite Taskforce zur Klärung der Ursache einrichten.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Verwendung der faschen Kontrollwerte führte dazu, dass bei der Kontrolle im Rahmen der Abfertigung der Behälter im Kernkraftwerk die Überprüfung auf Einhaltung der Toleranz fehlerhaft erfolgte. Bei drei Behältern wurde deshalb die Überschreitung der zulässigen Toleranz nicht bemerkt. Die Verwendung der falschen Kontrollwerte ist an mehreren Standorten aufgetreten und offenbart eine systematische Schwäche. Trotz Toleranzüberschreitung ist die Dichtheit der Transport- und Lagerbehälter gegeben. Eine eventuelle Undichtigkeit würde durch das Überwachungssystem erkannt. Die Behälter verfügen über einen inneren (Primär-) und einen äußeren (Sekundär-) Deckel. Von der Abweichung betroffen ist der Primärdeckel. Falls es zu einer Undichtigkeit kommen würde, würde der Sekundärdeckel eine Freisetzung radioaktiver Stoffe verhindern. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. In Ergänzung zur Bewertung des abweichenden Zustandes der Behälter werden die Aufsichtsbehörden die Schwachstellen im Kontrollsystem detailliert untersuchen.