Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Wassereintritt an zwei Schachtausstiegsdeckeln von Kabelkanälen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block 2)

Erkenntnisdatum

15.07.2020

Sachverhalt

Am 15.07.2020 kam es bei einem starken Regen zu einem Wassereintrag an zwei Schachtausstiegsdeckeln in zwei begehbare Kabelkanälen, die vom Notstromdieselgebäude zum Schaltanlagengebäude führen. Grund war ein kleiner Riss in einer Dichtung sowie eine bauartbedingte Leckagerate, welche durch eine nicht ausreichende Überprüfung des Zustands der Deckel erhöht war.

Der Wassereintrag wurde bereits am 15.07.2020 während einer Begehung mit dem Umweltministerium festgestellt. Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen durch das Umweltministerium (wiederholte Aufsichtsbesuche) hatten zum Ergebnis, dass das Ereignis die Kriterien der Meldeverordnung erfüllt obgleich es sich hier um einen Grenzfall handelt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Beim als Bemessungshochwasser festgelegten 10.000jährlichen Hochwasser stünde am Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim das Wasser ca. 16 cm hoch auf dem Anlagengelände. Der Betreiber hat daher Versuche mit auf dem Schachtdeckel stehendem Wasser durchgeführt, um zu klären, wie stark der Wassereintritt im Falle des Bemessungshochwassers wäre. Des Weiteren hat er Regelungen eingeführt, dass die Schachtdeckel jährlich kontrolliert und im Falle eines Hochwassers oder Starkregenereignisses regelmäßige Begehungen durchgeführt werden sowie mobile Pumpen in den Kabelkanälen vorzuhalten sind.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Bei den betroffenen Kabelschächten handelt es sich um Schächte, in denen sich u.a. Kabel der Notstromversorgung befinden. Diese sind jedoch zusätzlich gegen Hochwasser gesichert. Da das Anlagengelände GKN im Fall eines Bemessungshochwassers überflutet würde, sind die Zugänge zu sicherheitstechnisch wichtigen Gebäuden, die tiefer als das Niveau des Bemessungshochwassers liegen, hochwassersicher ausgeführt. Bei den beiden betroffenen Schachtdeckeln lag eine erhöhte Leckagerate vor. Der mögliche Wassereintrag durch die Dichtungen ist jedoch gering. Auch im Falle eines Hochwassers wären sicherheitstechnisch wichtige Einrichtungen nicht gefährdet, denn die Kabeldurchführungen in das Schaltanlagengebäude sind druckwasserdicht ausgeführt und ggf. in das Notstromdieselgebäude eindringendes Wasser kann mittels Pumpen abgeführt werden. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.