Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Überschreitung des Auslegungsdrucks einzelner Systemabschnitte des Notspeisesystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

25.06.2020

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II (GKN II) ist zur Jahresrevision abgeschaltet. Im Rahmen der Revisionstätigkeiten befüllte der Betreiber die Sekundärseiten der Dampferzeuger mit einer Konservierungslösung. Dieser Vorgang wurde nacheinander für alle vier Dampferzeuger durchgeführt. Beim Befüllen des letzten Dampferzeugers kam es zu einem Anstieg des Drucks auf der Niederdruckseite der Notspeisepumpe und einiger zugehöriger Leitungen in der zu diesem Dampferzeuger gehörenden Redundanz des Notspeisesystems. Die Ursache lag darin, dass in dieser Redundanz für Instandhaltungsarbeiten Schaltungshandlungen vorgenommen worden waren, die dazu führten, dass sich der Druck von der Hochdruckseite des Notspeisesystems auf die Niederdruckseite übertragen konnte. Durch den hohen Druck kam es zu einer Leckage aus einer Dichtung einer Armatur. Ob weitere Schäden aufgetreten sind, wird zurzeit untersucht.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber prüft das System auf Schäden. Mit einer ganzheitlichen Ereignisanalyse wird er die technischen, menschlichen und organisatorischen Faktoren ermitteln, die zum Ereignis beigetragen haben.

 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Notspeisesystem ist Teil des Sicherheitssystems des Kernkraftwerks. Es wird bei bestimmten Störfällen zur Bespeisung der Dampferzeuger benötigt, damit die Nachzerfallswärme abgeführt werden kann. Während des Ereignisses war der Primärkreis geöffnet.  In diesem Anlagenzustand wird die Nachzerfallswärme nicht über die Dampferzeuger abgeführt und das Notspeisesystem nicht benötigt. Das Ereignis hat daher nur eine geringe unmittelbare sicherheitstechnische Bedeutung. Eine sicherheitstechnische Bedeutung ergibt sich jedoch daraus, dass bei der Arbeitsplanung die möglichen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Tätigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.