Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Fehlerhafte Anregung des Startsignals für einen Notspeisediesel im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

21.06.2020

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II (GKN II) ist am 21. Juni 2020 durch einen falsch gesetzten Simulierstecker ein Startsignal ausgelöst worden. Da aufgrund der derzeitigen Revision das Notspeisenotstromdieselaggregat bereits außer Betrieb genommen war, hatte das Startsignal folglich keinen Einfluss. Es regte jedoch auslegungsgemäß einige Hilfssysteme des Notspeisedieselaggregats (unter anderem Lüftungsklappen) an.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den vorgesehenen Anlagenzustand wiederhergestellt.

 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Notspeisesystem dient bei bestimmten Störfällen der Notbespeisung der Dampferzeuger, um die Kühlung des Reaktors sicherzustellen und ist vierfach redundant aufgebaut. Im vorliegenden Anlagenzustand wurde die betroffene Redundanz des Notspeisesystems nicht benötigt und das zugehörige Notspeisedieselaggregat war planmäßig bereits außer Betreib genommen.

Zur Freischaltung des Reaktorschutzsystems müssen unter anderem bestimmte Signale simuliert und hierzu sogenannte Simulierstecker eingesteckt werden. Durch das Einstecken des Simuliersteckers an einer falschen Stelle löste der Reaktorschutz ein Startsignal für das Notspeisedieselaggregat in der zugehörigen Redundanz aus. Da dieses Dieselaggregat bereits außer Betrieb genommen war, hatte der Vorgang keine Auswirkungen auf Sicherheitssysteme. Das Ereignis hat daher eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.