Weitere kerntechnische Anlagen

Abweichungen von Sollmaßen einer Traverse einer Krananlage im Standortzwischenlager Neckarwestheim

Erkenntnisdatum

17.07.2019

Sachverhalt

Bei der Wiederkehrenden Prüfung einer Krananlage hat der Betreiber festgestellt, dass die Befestigungsbolzen sowie die zugehörigen Bohrungen an einer Traverse, die dem Anheben von Transport- und Lagerbehältern (CASTOR-Behälter) dient, nicht den spezifizierten Maßen entsprachen, sondern geringfügig größer waren.

 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die Traverse der Krananlage gesperrt und plant, eine Nachbewertung der Abweichungen durchzuführen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die sicherheitstechnische Aufgabe der Krananlagen im Zwischenlager ist es, eine sichere Handhabung der Transport- und Lagerbehälter zu gewährleisten. Da die Abweichungen gering sind (die maximale Abweichung betrug ca. 0,2 mm bei einem Durchmesser der Befestigungsbolzen von ca. 100 mm) und die Auslegung große Sicherheitsmargen beinhaltet bestand praktisch kein Risiko eines Behälterabsturzes. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses liegt in den deutlich gewordenen Mängeln in der Herstellung in Verbindung mit der Qualitätssicherung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.