Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Brandschutzklappen schließen nicht vollständig im Kernkraftwerk GKN (Block I)

Erkenntnisdatum

09.07.2019

Sachverhalt

In dem in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I hat der Betreiber bei einer Wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass sich zwei Brandschutzklappen nicht vollständig schließen ließen. Eine der Brandschutzklappen trennt zwei Brandbekämpfungsabschnitte im Reaktorhilfsanlagengebäude, die andere dient der brandschutztechnischen Gebäudetrennung zwischen Reaktorhilfsanlagengebäude und Ringraum des Reaktorgebäudes.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Schwergängigkeit der beiden Brandschutzklappen wurde prüfbegleitend behoben. Die nochmalige Prüfung der Funktion der beiden Klappen wurde ohne Befund absolviert.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Aufgabe der betroffenen Brandschutzklappen besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung in das benachbarte Gebäude zu verhindern bzw. für die Trennung von Brandabschnitten innerhalb eines Gebäudes zu sorgen. Diese Aufgabe konnten sie nicht mehr vollständig erfüllen. Da die Brandschutzklappe nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzeptes ist und die weiteren vorhandenen Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf die Anlage, Personen oder die Umwelt.