Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Anforderung eines Notspeisenotstromdiesels in Folge von fehlerhaftem Öffnen eines Generatorschalters bei einer Wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

21.01.2016

Sachverhalt

Am 21.01.2016 hat ein Beschäftigter im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II bei der Wiederkehrenden Prüfung eines Notstromdieselaggregats dessen Generatorschalter versehentlich geöffnet. Dadurch wurde eine Notstromschiene spannungslos geschaltet. In Folge dessen startete der Reaktorschutz den Notspeisenotstromdiesel der betroffenen Redundanz. Eine weitere Folge war die Abschaltung einer von vier Hauptkühlmittelpumpen. Über Begrenzungseinrichtungen wurde daraufhin die Reaktorleistung auf circa 40 % reduziert.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Nach Überprüfung hat der Betreiber den Anlagenzustand normalisiert, die Hauptkühlmittelpumpe wieder zugeschaltet und die Leistung wieder auf Volllast erhöht.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Notstromversorgung ist Teil des Sicherheitssystems der Anlage. Aufgrund des Ereignisses kam es zur kurzzeitigen Nichtverfügbarkeit einer von vier Notstromschienen (Dauer der Nichtverfügbarkeit ca. 1 Minute). Die automatische Schutzreaktionen der Anlage hierauf, wie die Anregung des Notspeisenotstromdiesels durch den Reaktorschutz, liefen auslegungsgemäß ab.

Bei der Hauptkühlmittelpumpe handelt es sich um eine betriebliche Komponente. Bei dem Ausfall einer Hauptkühlmittelpumpe wird die Reaktorleistung mittels betrieblicher Begrenzungseinrichtungen automatisch reduziert. Auch dies geschah auslegungsgemäß. Insgesamt ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses, das nur eine von vier Notstromschienen betraf, gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.