Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Unvollständiges Schließen einer Brandschutzklappe im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

16.05.2018

Sachverhalt

In dem in Stilllegung befindlichen Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I hat der Betreiber bei einer Wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass sich eine Brandschutzklappe in einem Lüftungskanal zwischen dem Ringraum des Reaktorgebäudes und dem Reaktorhilfsanlagengebäude nicht vollständig schließen ließ.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat die Mechanik der Brandschutzklappe gereinigt und geschmiert. Daraufhin ließ sich die Klappe ordnungsgemäß schließen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Brandschutzklappe befindet sich in einem Lüftungskanal, der den Ringraum des Reaktorgebäudes und das Reaktorhilfsanlagengebäude verbindet. Die Aufgabe der Brandschutzklappe besteht darin, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung durch diesen Kanal in das benachbarte Gebäude zu verhindern. Diese Aufgabe konnte sie nicht mehr vollständig erfüllen.

Da die Brandschutzklappe nur eine Komponente des gestaffelten Brandschutzkonzeptes ist und die weiteren vorhandenen Einrichtungen zur Branderkennung und Brandbekämpfung uneingeschränkt zur Verfügung standen, ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses insgesamt gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.