Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Ausfall einer Frischdampf-Entwässerungsarmatur im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

15.02.2006

Sachverhalt

Am 15.2.2006 wurden im Kernkraftwerk Neckarwestheim wiederkehrende Prüfungen an der Frischdampfarmaturenstation im Sekundärkreislauf durchgeführt. Im Anschluss an die erfolgreich verlaufenen Prüfungen wurde festgestellt, dass in einer zur Frischdampfarmaturenstation gehörenden Entwässerungsleitung eine Armatur ausgefallen war. Die Untersuchungen ergaben als Ursache eine lose Kontaktbrücke im Schaltanlageneinschub, welcher der Stromversorgung der motorgetriebenen Entwässerungsarmatur dient. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Nach Austausch des defekten Schaltanlageneinschubs funktionierte die Entwässerungsarmatur wieder ordnungsgemäß. Außerdem wurden sämtliche Einschübe der gleichen Charge im Lager und die gespeicherten Aufzeichnungen über die in der Anlage eingebauten Einschübe überprüft. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf weitere gleichartige Fehler. Weiter ist vorgesehen, die in der Anlage eingebauten Einschübe im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten zu prüfen. Vorbehaltlich der Befundfreiheit der noch zu prüfenden Einschübe kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen einzelnen Montagefehler bei der Herstellung handelt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Befund trat im weiteren Rahmen einer Prüfung auf und hatte keine Auswirkungen auf den normalen Betrieb sowie Personal und Umgebung der Anlage. Eine sicherheitstechnische Bedeutung ergibt sich jedoch im Hinblick auf bestimmte Störfälle, bei denen die Frischdampfleitung über die Frischdampfarmaturenstation abgesperrt werden muss. Um einen vollständigen Abschluss des Frischdampfs zu erreichen, muss dabei neben der Frischdampfleitung selbst auch die hier angesprochene Entwässerungsleitung abgesperrt werden. Für diese Aufgabe stehen in der Entwässerungsleitung vorsorglich zwei Armaturen hintereinander zur Verfügung. Da die zweite dieser Armaturen ordnungsgemäß funktionierte, hätte der hier festgestellte Ausfall der ersten Armatur keinen Einfluss auf die Absperrfunktion im Störfall gehabt. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung als sehr gering einzustufen.