Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Startversagen eines Notstromdieselmotors bei Routineprüfung im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

09.11.2006

Sachverhalt

Im Rahmen einer am 9.11.2006 im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II) stattfindenden Routineprüfung wurde festgestellt, dass ein Notstromdieselmotor nicht startete. Eine sofort durchgeführte Untersuchung ergab, dass das Hauptanlassventil, das die zum Starten erforderliche Druckluft freigibt, nicht geöffnet hatte. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Das betroffene Ventil wurde ausgetauscht. Die anschließende Prüfung des Notstromdieselmotors verlief erfolgreich. Die Ursache für das Versagen des Ventils wird noch untersucht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Bei dem betroffenen Notstromdieselmotor handelt es sich um einen von vier Notstromdieselmotoren der sogenannten Notstromanlage 2. Diese Notstromanlage steht für die Beherrschung bestimmter Störfälle bereit und ist speziell gegen äußere Einwirkungen gesichert (z. B. gebunkert). Sie dient als zusätzliche Reserve für die Hauptnotstromanlage. Insbesondere versorgt sie im Anforderungsfall die Notspeisepumpen, welche die vom Reaktor erzeugte Wärme über den Sekundärkreislauf abführen.

Es ist davon auszugehen, dass der betroffene Notstromdieselmotor im Anforderungsfall nicht gestartet wäre. Mit den verbleibenden drei Notstromdieselaggregaten war die sicherheitstechnische Funktion der Notstromanlage 2 aber mehr als ausreichend verfügbar. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung sehr gering. Das Startversagen des Notstromdieselmotors im Rahmen der Prüfung hatte keine Auswirkungen auf den normalen Leistungsbetrieb der Anlage.