Weitere kerntechnische Anlagen

Beschädigung eines Lichtwellenleiterkabels eines Krans im Standortzwischenlager Philippsburg

Erkenntnisdatum

05.04.2017

Sachverhalt

Bei Wartungsarbeiten an einem der beiden Kräne zur Handhabung von Transport- und Lagerbehältern (CASTOR-Behältern) im Standortzwischenlager Philippsburg wurde festgestellt, dass ein Lichtwellenleiter, der zur Übertragung von Steuerungssignalen dient, beschädigt war. Dadurch ließ sich der Kran nicht mehr in die Lagerhalle mit den Transport- und Lagerbehältern fahren.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat das beschädigte Kabel instandgesetzt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die sicherheitstechnische Aufgabe der Krananlagen im Zwischenlager ist es, eine sichere Handhabung der Transport- und Lagerbehälter zu gewährleisten. Aufgrund des beschädigten Kabels war eine Benutzung des Krans nicht möglich. Der betroffene Kran wird für einen Bereich des Lagers verwendet, in dem sich zur Zeit keine beladenen Behälter befinden. Es bestand somit kein Risiko, dass der Kran während seiner Unverfügbarkeit benötigt worden wäre. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.