Erkenntnisdatum
18.06.2019Sachverhalt
Bei einer Routinekontrolle wurde im System zur Aufbereitung radioaktiver Abwässer eine Tropfleckage an einem Kompensator (elastisches Ausgleichsstück in einer Rohrleitung) festgestellt. Der Raumbereich, in dem sich die betroffenen Komponenten befinden, ist Teil des Kontrollbereichs und darüber hinaus strahlenschutzrechtlich als Sperrbereich eingestuft.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Nach Entdeckung wurden die Tropfen aufgefangen und die laufende Abwasseraufbereitung wurde unterbrochen. Der Betreiber plant, den betroffenen Kompensator auszutauschen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Bei dem Befund handelt es sich um eine Leckage aus einer aktivitätsführenden Komponente, was grundsätzlich meldepflichtig ist. Die resultierende anlageninterne Kontamination war sehr gering und blieb auf den Kontrollbereich beschränkt, der seinerseits eine Barriere gegen unzulässige Aktivitätsabgaben in die Umwelt darstellt. Die Leckage hatte keine radiologische Bedeutung für das Personal, die Bevölkerung und die Umwelt.