Erkenntnisdatum
26.03.2007Sachverhalt
Bei einer routinemäßigen Anlagenkontrolle wurde an einer Schweißnaht eine Leckage an einer aktivitätsführenden Leitung festgestellt.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Die betroffene Schweißstelle wird ersetzt. Die Ursache der Rissbildung wird untersucht.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das Volumenregelsystem erfüllt mehrere Funktionen in einem Kernkraftwerk. Das Volumenregelsystem bei GKN I ist zweisträngig aufgebaut. Im Normalbetrieb der Anlage genügt der Betrieb eines Strangs. Zusätzlich hierzu steht ein dritter Strang in Reserve, im welchem die Leckage aufgetreten ist. Dieser Strang gewährleistet die Einspeisung von Borsäure auch bei Ausfall der beiden Stränge und war voll verfügbar. Die Aktivität im Raumbereich wurde nicht erhöht. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung des Befundes sehr gering. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und die Umgebung.