Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Befunde an zwei Absaugleitungen des nuklearen Anlagenentwässerungssystems im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

08.07.2009

Sachverhalt

Aufgrund von Befunden in einem anderen deutschen Kernkraftwerk wurde in der Anlage Philippsburg 2 in der Revision eine Sonderprüfung von Rohrleitungen, die zum Absaugen von Leckagen an Dichtungen der Hauptkühlmittelpumpe dienen, durchgeführt. Dabei wurden an je einer Rohrleitung von zwei Hauptkühlmittelpumpen wanddurchdringende Risse festgestellt. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die betroffenen Rohrleitungsstücke und weitere Rohrleitungsbereiche wurden durch Leitungen aus korrosionsbeständigeren Werkstoffen ersetzt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die festgestellten Rissbefunde befinden sich im Sperrbereich der Anlage, der im Betriebszustand nicht oder nur nach vorherigen Messungen und Freigabe betreten werden darf. Es wurde kein Austritt von Medien an den betroffenen Rohrleitungsstücken festgestellt, so dass es weder zu einem Aktivitätsanstieg oder zu Kontaminationen in den betroffenen Raumbereichen kam. Die Funktion der Hauptkühlmittelpumpen und der sichere Betrieb der Anlage war durch die festgestellten Risse in keine Weise beeinträchtigt. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.