Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Füllstandsabfall in einem Flutbecken durch unbeabsichtigtes Umpumpen in das Brennelementlagerbecken im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

04.07.2018

Sachverhalt

Am 04.07. wurde im Kernkraftwerk Neckarwestheim II (Block 2) der Inhalt eines Flutbeckens zur Vorbereitung einer Probenahme umgewälzt. Durch eine falsche Armaturenstellung wurde Wasser aus dem Flutbecken nicht wie vorgesehen zurück in das Flutbecken sondern in das Brennelementlagerbecken gepumpt. Dadurch sank der Füllstand im Flutbecken und es kam zum Ansprechen der Grenzwerte für einen zu tiefen Füllstand im Flutbecken. Nach den betrieblichen Regelungen ist das Flutbecken beim Erreichen des entsprechenden Grenzwerts als ausgefallen zu betrachten. Im vorliegenden Fall war der Grenzwert um wenige Zentimeter unterschritten. Das Flutbecken wurde unverzüglich aus dem Brennelementlagerbecken wieder aufgefüllt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Das Flutbecken wurde wieder auf den Sollstand aufgefüllt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Flutbecken sind Teil des nuklearen Nachwärmeabfuhrsystems. Insbesondere ist es ihre Aufgabe, die Kühlung des Reaktors bei Störfällen mit Kühlmittelverlust sicherzustellen. Das nukleare Nachwärmeabfuhrsystem ist vierfach redundant, d. h. in vierfacher Ausführung vorhanden. Es standen zu jedem Zeitpunkt drei weitere Stränge uneingeschränkt zur Verfügung, wobei zur Störfallbeherrschung zwei Stränge ausreichend sind. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.