Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Beschädigung einer Hebevorrichtung beim Anheben eines Transportbehälters im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Erkenntnisdatum

20.09.2005

Sachverhalt

Ein mit leeren Brennelementkästen beladener Behälter wurde fehlerhaft mit der Hebevorrichtung verbunden. Eine in einer Lasche des Hebezeugs befestigte Lagerschale aus Bronze ist durch die dadurch bedingte fehlerhafte Lastverteilung gebrochen. Dies geschah bei ansteigender Last beim Anziehen der Tragseile noch vor Abheben des Behälters vom Boden des Brennelementlagerbeckens. Die Lagerschale dient der gleichmäßigen Lastverteilung. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (=Normal)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat geprüft, ob einzelne Glieder der Lastkette Kran – Anschlagmittel – Behälter durch den Bruch und den damit verbundenen Lastschlag unzulässig belastet wurden. Die Überprüfung ergab keine unzulässige Belastung der Lastkette. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Ereignisse mit Hebezeugen im Reaktorgebäude haben grundsätzlich sicherheitstechnische Bedeutung. Die Gefahr des Um- bzw. Absturzes des Behälters war jedoch nicht gegeben, da der Behälter sicher in seiner Halterung fixiert war und die gesamte Lastkette für weit höhere Lasten ausgelegt ist. Es wurde keine Aktivität abgegeben. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlage, das Personal und die Umgebung.