Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Sicherungsfall auf einer Absicherungsbaugruppe im freigeschalteten Teil des Reaktorschutzsystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

01.08.2013

Sachverhalt

Im Rahmen einer Routinekontrolle wurde vom Betreiber im freigeschalteten Teil des Reaktorschutzsystems eine defekte Sicherung auf einer Absicherungsbaugruppe festgestellt. Die Absicherungsbaugruppe versorgt die Abblaseregelung mit elektrischer Energie, welche sich im freigeschalteten Teil des Reaktorschutzsystems befindet und im aktuellen Anlagenzustand keine Funktionen mehr ausführt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber geht der Ursache für die defekte Sicherung nach. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim ist dauerhaft abgeschaltet und befindet sich in der Nachbetriebsphase. Viele Funktionen des Reaktorschutzsystems haben im aktuellen Anlagenzustand keine sicherheitstechnische Bedeutung mehr. Daher wurde gemäß den Regelungen des Betriebshandbuchs ein Teil des Reaktorschutzsystems freigeschaltet. In der Nachbetriebsphase ist die im derzeitigen Betriebsreglement vorgesehene Klassifizierung von Systemen und Anlagenteilen zu Grunde zu legen. Aus diesem Grund ist die betroffene Absicherungsbaugruppe noch als Teil des Sicherheitssystems anzusehen (obwohl sie in der Nachbetriebsphase keine sicherheitstechnische Funktion mehr hat) und das Ereignis meldepflichtig.

Eine Auswirkung auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage lag nicht vor.