Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Befunde an Druckfedern in Drosselkörpern im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

30.06.2014

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 befindet sich derzeit in Revision. Aufgrund von gebrochenen Druckfedern in Drosselkörpern in anderen Kernkraftwerken wurden die entsprechenden Druckfedern im Kernkraftwerk Philippsburg inspiziert. Dabei wurden an zwei von insgesamt 132 vorhandenen Drosselkörpern einfache Federbrüche der Druckfedern festgestellt.

Die Drosselkörper dienen der Gewährleistung einer gleichmäßigen Strömungsverteilung im Reaktorkern über alle Brennelemente hinweg. Die Aufgabe der in Drosselkörpern verbauten Druckfedern besteht darin, die für die Verspannung des Bauteils vorgesehene Vorspannkraft sicher zu stellen und evtl. Längenänderungen der Brennelemente auszugleichen. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Drosselkörper mit defekten Druckfedern werden durch vorhandene Ersatzdrosselkörper ausgetauscht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Eine defekte Feder eines Drosselkörpers hat keine Bedeutung für die Funktion des Drosselkörpers. Eine potenzielle sicherheitstechnische Bedeutung der Federbrüche ergibt sich durch lose Bruchstücke der Federn. Auch bei maximal zu unterstellender Größe der Bruchstücke der Federn ist aber die Anlage gegen Schäden, die durch die Bruchstücke verursacht werden, entsprechend ausgelegt. Da im Kernkraftwerk Philippsburg nur einfache Federbrüche vorlagen, waren keine Bruchstücke vorhanden. Das Ereignis hat daher nur eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.