Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Befunde an Leckageabfuhrleitungen des nuklearen Anlagenentwässerungssystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

23.08.2009

Sachverhalt

Im Rahmen der jährlichen Revision werden in der Anlage Neckarwestheim II umfangreiche Prüfungen von Rohrleitungen durchgeführt, u .a. auch an solchen, die zum Absaugen des Leckagewassers an den Dichtungen der Hauptkühlmittelpumpen dienen. Dabei wurden an fünf Leitungen Risse festgestellt. Teilweise kam es zu geringfügigen Tropfleckagen.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die betroffenen Rohrleitungsstücke wurden ausgebaut und die detaillierte Schadensuntersuchung wurde eingeleitet. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Betroffen von den Rissbefunden sind Kleinleitungen des Anlagenentwässerungssystems. Dieses System ist für die Störfallbeherrschung nicht erforderlich. Es befindet sich im Sperrbereich der Anlage, der im Betriebszustand nicht oder nur nach vorherigen Messungen und Freigabe betreten werden darf. Das Ereignis hatte deshalb eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich aber keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.