Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Störung an einem Nachkühlregelventil im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

05.07.2008

Sachverhalt

Am 05.07.08 war planmäßig ein Strang des Not- und Nachkühlsystems zur Kühlung des Brennelementlagerbeckens in Betrieb. Beim Betätigen des entsprechenden Nachkühlregelventils zur Regulierung des Durchsatzes in diesem Strang lösten zwei elektrische Sicherungen im Bereich der Schaltanlage aus. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Schaltanlageneinschub wurde ausgetauscht und wird zur Untersuchung zum Hersteller gebracht. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der betroffene Strang des Not- und Nachkühlsystems kann sowohl zur Beckenkühlung als auch zur Notkühlung des Reaktorkerns verwendet werden. Sollte während der Beckenkühlung das Reaktorschutzsystem die Notkühlung anfordern, wird der Strang automatisch von Beckenkühlung auf Notkühlung umgeschaltet.

Die Anlage GKN I verfügt über ein dreisträngiges Not- und Nachkühlsystem, dessen Stränge den drei Reaktorkühlkreisläufen zugeordnet sind. Ein vierter Strang ist mit den dreien über Rückschlagklappen verbunden. Somit waren für die Notkühlfunktion zwei weitere Rohrleitungsredundanzen mit insgesamt drei weiteren Flutbehältern und Pumpen verfügbar. Zudem kann beim Nachkühlregelventil über eine Bypassleitung, die Einspeisung von Notkühlwasser in den Reaktordruckbehälter gewährleistetet werden. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den Betrieb der Anlage und führte nicht zu einer Gefährdung der Umwelt oder Personen. Damit ergibt sich eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.