Erkenntnisdatum
02.03.2017Sachverhalt
Am 02.03.2017 hat der Betreiber bei einem Anlagenrundgang im abgeschalteten Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 eine Leckage an einer Rohrleitung der Abwasseraufbereitung im Reaktorgebäude festgestellt. Über die betroffene Rohrleitung wurde aufbereitetes Abwasser z.B. aus der Kontrollbereichswäscherei in die Abgabebehälter geleitet und von dort nach Beprobung und Freigabe in den Rhein abgegeben.
Einstufung durch den Genehmigungsinhaber
Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Maßnahmen des Genehmigungsinhabers
Der Betreiber hat die Leckstelle mit einer Rohrleitungsschelle abgedichtet und Wischtests zur Feststellung von Kontamination durchgeführt. Dabei wurde keine Kontamination oberhalb der Nachweisgrenze gemessen.
Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Das durch die Rohrleitung geführte aufbereitete Abwasser besitzt nur eine sehr geringe radioaktive Belastung. Daher ist durch die Leckage keine messbare Radioaktivität aus der Leitung ausgetreten. In dem von der Leckage betroffenen Bereich befinden sich keine sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen, die durch den Wasseraustritt in ihrer Funktion hätten beeinträchtigt werden können. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.