Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Überschreitung der zulässigen Leckrate einer Absperrklappe der Ringraumabluft im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

26.04.2011

Sachverhalt

Bei einer Wiederkehrenden Prüfung ist am 26.04.2011 an einer Abluftabsperrklappe der Lüftungsanlage für den Ringraum eine Überschreitung der zulässigen Leckrate festgestellt worden. Bei einer Überprüfung ergab sich eine mechanische Schwergängigkeit der Absperrklappe.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Absperrklappe wurde repariert. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Zu- und Abluftanlage für den Reaktorgebäude-Ringraum ist Teil der nuklearen Lüftungsanlage. Im Falle eines Kühlmittelverluststörfalls werden die Ringraumabsperrklappen geschlossen und die Ringraumabsaugung gestartet. Die Unterdruckhaltung soll einen ungefilterten Austritt von radioaktiven Stoffen durch eventuelle Leckagen verhindern.

Die erhöhte Leckrate trat nur bei einer von zwei in Reihe geschalteten Absperrklappen auf. Im Anforderungsfall hätte die geringfügige Leckage keinen Einfluss auf die Unterdruckhaltung des Ringraums durch die Ringraumabsaugung gehabt. Das Ereignis hat daher eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlagen.