Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Interne Leckage durch Ansägen einer aktivitätsführenden Rohrleitung im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

14.01.2020

Sachverhalt

Am 14.1.2020 wurde im Kernkraftwerk Philippsburg bei Abbauarbeiten an Rohrleitungen im Reaktorgebäude des stillgelegten Blocks 1 eine Rohrleitung angesägt, die noch nicht zum Abbau freigegeben war. Diese Rohrleitung enthielt kontaminiertes Wasser, das daraufhin auslief. Da die Rohrleitung mit einem System verbunden ist, das ein großes Wasserinventar enthält, lief ständig Wasser nach. Bis der Betreiber ein Provisorium zum Auffangen der Leckage einrichtete, kam es zum Austritt von ca. 50 Litern. Die Aktivität dieses Wassers war mit ca. 50.000 Bequerel gering. Zu einer Kontamination oder erhöhten Strahlenexposition des vor Ort tätigen Personals kam es nicht. Die Leckage führte zu keiner  Abgabe von radioaktiven Stoffen in die Umgebung.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den beschädigten Teil der Rohrleitung herausgetrennt und das Leitungsende abgedichtet. Mit der Ursachenklärung für das fehlerhafte Ansägen der noch nicht freigegebenen Rohrleitung wurde begonnen.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die versehentlich angesägte Rohrleitung hat im aktuellen Rückbauzustand keine anlagentechnische Bedeutung mehr. In dem betroffenen Raumbereich befanden sich auch keine anderen Einrichtungen mit anlagentechnischer Bedeutung, die durch das austretende Wasser hätten beeinträchtigt werden können.

Nicht mehr gegeben war die Barrierefunktion der Rohrleitung im Hinblick auf die Rückhaltung des im System befindlichen kontaminierten Wassers. Die Freisetzung aus der Rohrleitung blieb dabei auf den Kontrollbereich des Kernkraftwerks beschränkt, der generell für einen Umgang mit radioaktiven Stoffen und gegen unkontrollierte Freisetzungen in die Umgebung ausgelegt ist. Die Radioaktivität des ausgetretenen Wasers und damit die Auswirkungen auf das Personal waren unbedeutend. Insgesamt hat das Ereignis daher eine geringe radiologische Bedeutung.

Die Ursache für das Ansägen der noch nicht freigegebenen Leitung ist noch aufzuklären.