Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Defektes Koppelrelais an einer Armatur des Becken- bzw. Nachkühlsystems im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

06.02.2020

Sachverhalt

Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung an einem Notspeisenotstromdiesel sollte die Stellung einer Dreiwege-Ablaufarmatur in die Richtung des Brennelement-Lagerbecken verfahren werden. Bei der dafür erforderlichen Schalthandlung auf der Warte stellte der Betreiber fest, dass sich die Armatur elektrisch nicht verfahren ließ. Vor Ort konnte die Armatur von Hand in die gewünschte Stellung gebracht werden. Nach Tausch eines Koppelrelais war die Armatur auch von der Warte wieder verfahrbar. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat das Koppelrelais für den betroffenen Weg in Richtung Brennelement-Lagerbecken ausgetauscht. Vorsorglich hat er auch das Koppelrelais für die nicht betroffene Gegenrichtung zur Hauptkühlmittelleitung getauscht. Die Ursachen für den Ausfall des Relais werden noch untersucht.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Dreiwegearmatur ist Teil des Beckenkühlsystems und des Nachkühlsystems. Es hat die Funktion, zwischen Nachkühlung des Reaktors und Brennelement-Lagerbeckenkühlung umzuschalten. Die Aufgabe für die Nachkühlung des Reaktors war nicht beeinträchtigt. Die Umschaltung auf die Brennelement-Lagerbeckenkühlung wird bei einer Reihe von Störfällen benötigt, um die Nachzerfallswärme abzuführen und diese langfristig zu beherrschen. Die Redundanz, die durch den vorliegenden Defekt betroffen war, wäre für die Funktion der Lagerbeckenkühlung nicht verfügbar gewesen. Zwei weitere Redundanzen standen uneingeschränkt zur Verfügung.

Der Befund hat eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt.