Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Nichtzuschalten eines Generatorschalters bei Wiederkehrender Prüfung am Reaktorschutz im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

28.06.2013

Sachverhalt

Nach routinemäßigen Wartungsarbeiten an einem Notstromdieselaggregat erfolgte eine Wiederkehrende Prüfung (WKP) der „Notstromsignale durch den Reaktorschutz“ als abschließende Funktionsprüfung. Dabei schaltete der Generatorschalter des Notstromaggregats nicht zu und das Notstromaggregat lieferte keinen Strom. Daraufhin wurde durch den Reaktorschutz der Start eines unterlagerten Notspeisenotstromdiesels angeregt. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den defekten Generatorschalter ausgetauscht und vergleichbare Generatorschalter überprüft. Dabei wurden keine Befunde festgestellt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Notstromdieselaggregate sind Bestandteil des Sicherheitssystems des Kernkraftwerkes. Sie haben die Aufgabe, bei Ausfall der Energieversorgung zu starten und die elektrische Versorgung der sicherheitstechnisch wichtigen Verbraucher sicher zu stellen. Die Notstromdieselanlage ist vierfach redundant (4x 50%), d.h. in vierfacher Ausführung vorhanden. Im Anforderungsfall während des Leistungsbetriebs genügen zwei Redundanzen. Gemäß der Revisionsplanung waren das betroffene Notstromdieselaggregat und die von ihm versorgten Verbraucher für Wartungsarbeiten außer Betrieb genommen worden. Der zugehörige Notstromspeisediesel war an den Reaktorschutz angekoppelt und voll verfügbar. Da es keinen Ausfall des Sicherheitssystems über die aufgrund der Wartungsarbeiten geplanten Nichtverfügbarkeiten hinaus gab, hatte der Ausfall in der konkreten Situation keinen Einfluss auf die Sicherheit. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt. Die sicherheitstechnische Bedeutung ergibt sich daraus, dass im Anforderungsfall (Notstromfall) während des Leistungsbetriebs eine von vier Redundanzen nicht zur Verfügung gestanden hätte. Die durchgeführte WKP hat den Fehler allerdings vor Beginn des Leistungsbetriebs entdeckt.