Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Abschaltung eines Notstromdiesels bei 110 %-Lastlauf aufgrund zu hoher Kühlmitteltemperatur im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 2)

Erkenntnisdatum

29.07.2016

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 kam es bei einer wiederkehrenden Prüfung bei einem 110 %-Lastlauf zur Abschaltung eines Notstromdieselaggregates durch den Aggregateschutz aufgrund einer erhöhten Kühlmitteltemperatur

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat den Kühlmitteldurchsatz des betroffenen Notstromdieselaggregats erhöht und das Aggregat danach erfolgreich getestet. Die drei weiteren Notstromdieselaggregate wurden ebenfalls überprüft. Hierbei wurden keine Befunde festgestellt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Notstromdieselmotoren in Kernkraftwerken sind so ausgelegt, dass sie für einen Zeitraum von mindestens einer Stunde eine Leistung von mindestens 110 % ihrer Dauerleistung erbringen können. Diese Anforderung besteht, damit auch Lastspitzen, die beim Zuschalten großer Verbraucher auftreten, von der Notstromversorgung abgetragen werden können.

Bei dem betroffenen Notstromdieselaggregat hat sich, nachdem der Test bei 100 % der Dauerleistung erfolgreich beendet war, bei einer Last von 110% der Dauerleistung das Kühlwasser innerhalb von sieben Minuten über den Grenzwert, bei dem der Motor durch den Aggregateschutz abgeschaltet wird, erwärmt. Der Motor hat daher seine Auslegungsanforderungen nicht erfüllt und ist als ausgefallen zu bewerten. Die genaue Ursache für die Überhitzung wird noch untersucht

Die Notstromversorgung im Kernkraftwerk Philippsburg ist vierfach redundant aufgebaut, wovon zwei Redundanzen für die Störfallbeherrschung benötigt werden (sogenannte 4x50 %-Auslegung). Die drei weiteren Redundanzen standen uneingeschränkt zur Verfügung. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.