Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Schwergängigkeit einer Druckspeicher-Absperrarmatur

Erkenntnisdatum

01.10.2008

Sachverhalt

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde am 01.10.2008 an einer Druckspeicher-Absperrarmatur eine erhöhte, jedoch noch zulässige Schwergängigkeit festgestellt. Der Betreiber hat sich am 06.10.2008 entschlossen die betreffende Armatur dauerhaft zu verschließen. Der zugehörige Druckspeicher steht damit im weiteren Betrieb nicht mehr zur Verfügung. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die Reparatur der Armatur ist während des laufenden Betriebes nicht möglich. Der Betreiber wird deshalb den Betrieb gemäß Betriebshandbuch bis zur nächsten Revision mit dem abgeschalteten Druckspeicher fortführen. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Der Block II des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN II) befand sich zum Zeitpunkt des Ereignisses mit 100 % Leistung in Betrieb.

Die betreffende Absperrarmatur ist Teil des Nachkühlsystems, welches vierfach redundant aufgebaut ist. Durch die geschlossene Absperrarmatur steht einer von acht vorhandenen Druckspeichern nicht zur Verfügung. Für die Störfallbeherrschung der Anlage sind jedoch lediglich vier Druckspeicher erforderlich. Das Ereignis ist von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.