Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Undichtigkeit an einer Leitung zur Abführung von Leckagen an der Deckeldichtung des Reaktordruckbehälters im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block 1)

Erkenntnisdatum

24.05.2008

Sachverhalt

Bei der Druckprüfung an Rohrleitungen des Systems zur Abführung von Deckeldichtungsleckagen am Reaktordruckbehälter (RDB) - die nach dem Austausch der undichten inneren RDB-Deckeldichtung durchgeführt wurde - wurde eine geringe Undichtigkeit an einer Rohrleitung festgestellt. Die Dichtung am Flansch zwischen RDB und RDB-Deckel (Deckeldichtung) besteht aus zwei Dichtringen. Der Zwischenraum zwischen den beiden Dichtringen ist über zwei Durchführungsbohrungen mit dem System zur Abführung von Deckeldichtungsleckagen verbunden. Betroffen ist eine der beiden Leckageabführleitungen. Die Leckstelle befindet sich in einem Bereich der RDB-Isolierung, der nicht direkt zugänglich ist. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Kraftwerksbetreiber beabsichtigt, die beiden Durchführungsbohrungen zu verschließen, um im Falle einer Undichtigkeit des inneren Dichtrings einen Austritt von Kühlmittel zu verhindern. Der äußere Bereich der RDB-Deckeldichtung soll zusätzlich mit Feuchtefühlern überwacht werden, um gleichzeitige Undichtigkeiten beider Dichtringe schnell detektieren zu können. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Undichtigkeit an der Rohrleitung führte zu einer geringfügigen Leckage in den Reaktorsicherheitsbehälter, die weit unterhalb der zulässigen Werte lag. Eine Erhöhung der Aktivitätskonzentration war nicht feststellbar. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen oder die Umwelt. Das Ereignis war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.