Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Unverfügbarkeit einer nachgelagerten Aktivitätsmessung im Rhein bei Einleitung von Abwasser aus dem Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

19.09.2019

Sachverhalt

Nach der Inbetriebnahme einer neuen Leitung zur Abgabe von Abwässern in den Rhein aus Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg  traten Probleme an einer ebenfalls neuen Messstelle zur Überwachung der Radioaktivität im Rhein auf. Zur Probenahme wird stromabwärts kontinuierlich Wasser mittels Pumpen aus dem Fluss entnommen. Durch  Luftblasenentstehung bei der unmittelbar benachbarten Einleitung des Kühlwassers von Block 2 konnten diese Pumpen nur eingeschränkt arbeiten und damit keine zuverlässige Überwachung der Aktivitätskonzentration im Flusswasser stattfinden. Im Rahmen der technischen Klärung gelangte der Betreiber später zu der Erkenntnis, dass, solange Block 2 noch große Mengen Hauptkühlwasser einleitet, an diesem Messort  keine geeignete Messung möglich ist. Grund hierfür ist, dass das zu beprobende Rheinwasser an dieser Stelle durch das Einleiten des Hauptkühlwassers von Block 2 verdrängt wird. Während des beschriebenen Zustands erfolgte am 23. September einmalig eine Abgabe von Abwasser.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat Abgaben von aufbereitetem Abwasser aus Block 1 vorläufig eingestellt. Eine temporäre Außerbetriebnahme der neuen Leitung zur Abgabe von Abwässern und Änderung auf den Zustand vor dem Umbau ist geplant. Der Betreiber hat außerdem angekündigt, die Hintergründe, die zu dem Ereignis geführt haben, vertieft zu analysieren.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Während des Leistungsbetriebs von Block 2 ist bei Flusswasserkühlung der Ort der neuen Messtelle  nicht geeignet, die Durchmischung der Abwässer mit dem Flusswasser zu überwachen. Dies liegt zum einen an der Verdrängung der Durchmischungsfahne der abgegebenen Abwässer aus Block 1 durch das Hauptkühlwasser aus Block 2 und zum anderen an der Luftblasenentstehung bei der benachbarten Einleitung des Kühlwassers von Block 2.

Die radiologische Überwachung der Abgabe aufbereiteter Abwässer erfolgt zum einen durch eine vorherige Beprobung des Sammelbehälters und zum anderen durch eine zusätzliche Messstelle in der Abgabeleitung, die von der Problematik nicht betroffen ist. Die vorgelagerte Messstelle löst außerdem beim Überschreiten von Grenzwerten automatisch den Stopp eines Abgabevorgangs aus. Diese Messungen und Kontrollen haben bei der Abgabe am 23. September ordnungsgemäß funktioniert. Eine unzulässig hohe Abgabe von Radioaktivität mit den Abwässern während der Unverfügbarkeit der Aktivitätsmessung im Rhein kann ausgeschlossen werden. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Ereignisses für das Personal, die Bevölkerung und die Umwelt ist daher sehr gering.