Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1

Beschädigung des Tors zwischen dem Reaktorgebäude und dem Dekontaminationsgebäude im Kernkraftwerk Philippsburg (Block 1)

Erkenntnisdatum

08.07.2020

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Philippsburg 1 (KKP 1), das sich im Abbau befindet, kam es am 08. Juli zur Beschädigung der Lager eines Tors, mit dem der Transportweg zwischen dem Reaktorgebäude und dem angrenzenden Dekontaminationsgebäude geschlossen werden kann. Das Tor dient auch als Brandschutztür. Aufgrund des Schadens lässt sich das Tor nicht mehr schließen.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der Betreiber hat das Tor gegen Umfallen gesichert und die Toröffnung mit einer schwer entflammbaren Folie verschlossen, so dass im Fall eines Brandes in einem der beiden Gebäude die Rauchausbreitung in das angrenzende Gebäude unterbunden wird. Zusätzlich hat er administrative Brandschutzmaßnahmen verschärft. Ein Reparaturkonzept wird erstellt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Tor hat die Funktion, im Falle eines Brandes die Brand- und Rauchausbreitung in das benachbarte Gebäude zu verhindern. Diese Funktion kann es momentan nicht erfüllen. Durch die Maßnahmen des Betreibers ist zumindest die Verhinderung der Rauchausbreitung sichergestellt. Die weiteren Komponenten des Brandschutzkonzepts, wie die Maßnahmen zur Branderkennung (z.B. Brandmelder) und zur Brandbekämpfung (z.B. Löscheinrichtungen) sind nicht betroffen. Daher ist die sicherheitstechnische Bedeutung insgesamt gering. Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.