Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Befunde an Hartlötverbindungen einer Rohrleitung der Lüftungstechnischen Anlage

Erkenntnisdatum

31.01.2013

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim Block II wurde am 31.01.2013 ein Riss in einer Hartlötverbindung einer Rohrleitung der nukleartechnischen Lüftungsanlage im Reaktorhilfsanlagengebäude entdeckt. Bei der darauffolgenden Überprüfung vergleichbarer Hartlötverbindungen dieser Rohrleitung wurden weitere Befunde identifiziert. Bei den Befunden handelt es sich sowohl um Rissanzeigen bzw. Risse im Bereich der Hartlötverbindung als auch um Wanddickenschwächungen bzw. in einem Fall um eine wanddurchdringende Korrosionsstelle neben der Hartlötverbindung der Rohrleitung. Da die Rohrleitung teilweise säurehaltige, warme und feuchte Abluft von Komponenten führt, ist derzeit von Korrosion als Schadensursache auszugehen. 

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die mit wanddurchdringenden Befunden behafteten Stellen wurden provisorisch abgedichtet. Darüber hinaus wurde mit der Planung einer Änderungsmaßnahme zum Austausch der Rohrleitung begonnen. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die betroffene Rohrleitung führt Abluft und Abgase von aktivitätsführenden Komponenten in einen Lüftungskanal. Da in diesem Bereich der Lüftungsanlage Unterdruck herrscht und eine gerichtete Luftströmung sichergestellt ist, kam es nicht zu einem Austritt von Aktivität aus der Rohrleitung, vielmehr wurde Umgebungsluft durch die Risse in die Rohrleitung gesaugt. Der Bereich, in dem sich die Rohrleitung befindet, wird auf Aktivität überwacht.

Insgesamt hat das Meldepflichtige Ereignis eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder Betrieb der Anlage.