Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block I

Nicht spezifikationsgemäße Absicherung von elektronischen Baugruppen im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block I)

Erkenntnisdatum

10.11.2011

Sachverhalt

Im Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim wurde am 10.11.2011 bei wiederkehrenden Prüfungen der spezifikationsgemäße Einbau von Sicherungen in elektronischen Baugruppen überprüft. Dabei wurden vier nicht spezifikationsgemäße Sicherungen entdeckt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Die betroffenen Sicherungen wurden durch spezifikationsgemäße Sicherungen ersetzt. Das Prüfprogramm der Sicherungen wird fortgesetzt. 

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Die Sicherungen der Baugruppen dienen als Schutz vor Kurzschlüssen. Im Kurzschlussfall hätten auch die eingebauten nicht spezifikationsgemäßen Sicherungen der betroffenen Baugruppen ausgelöst. Der Befund war daher von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.