Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Defekte Stellungsmeldung eines Frischdampfsicherheitsventils im Kernkraftwerk GKN (Block II)

Erkenntnisdatum

13.09.2019

Sachverhalt

Im Zuge des nicht nuklearen Aufheizens der Anlage (vor dem Wiederanfahren) nach der Revision wurde bei der Wiederkehrenden Prüfung (WKP) eines Frischdampfsicherheitsventils festgestellt, dass zwar das Ventil ordnungsgemäß geschlossen hat, jedoch dessen Stellungsmeldung defekt war. Obwohl das Ventil ordnungsgemäß geschlossen hatte, signalisierte die zugehörige Stellungsmeldung nicht den geschlossenen Zustand des Ventils. Zur Ursachenklärung und Störungsbehebung der Stellungsmeldung musste die Anlage wieder kaltgefahren werden. Während dieses Abfahrvorgangs wurde über eine automatische Reaktorschutzaktion der Absperrschieber vor dem Frischdampfsicherheitsventil auslegungsgemäß zugefahren. Als Ursache für den Defekt der Stellungsmeldung wurde ein Montagefehler ermittelt.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Der ordnungsgemäße Zustand der Stellungsanzeige des Frischdampfsicherheitsventils wurde wiederhergestellt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Sicherheitsventil und Absperrventil haben auslegungsgemäß funktioniert. Die Reaktorschutzauslösung ergab sich aus der fehlerhaften Signalisierung der Stellung des Sicherheitsventils. Die Anforderung eines Sicherheitssystems durch den Reaktorschutz ist prinzipiell meldepflichtig.

Die sicherheitstechnische Bedeutung ist gering, da die Anlagenreaktion auslegungsgemäß war und die Anlage sich noch in der Phase des nicht nuklearen Aufheizens befand. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen, Umwelt oder den Betrieb der Anlage.