Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II

Funktionsstörung eines Durchflussbegrenzungsventils im Notspeisesystem im Kernkraftwerk Neckarwestheim (Block II)

Erkenntnisdatum

03.11.2016

Sachverhalt

Im Kernkraftwerk Neckarwestheim, Block II, kam es am 03.11.2016 mehrfach wiederkehrend zu einer Meldung, die eine Störung an einem Durchflussbegrenzungsventil im Notspeisesystem anzeigte.

Einstufung durch den Genehmigungsinhaber

Meldekategorie N (Normalmeldung)
INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Genehmigungsinhabers

Im Rahmen der eingeleiteten Fehlersuche am Stellantrieb für das Ventil verschwand die Störmeldung, ohne dass die Ursache gefunden werden konnte. Mehrere anschließende Tests des Durchflussbegrenzungsventils verliefen ohne Befund. Die Suche nach der Ursache wird fortgeführt.

Sicherheitstechnische Bewertung des Umweltministeriums Baden-Württemberg

Das Notspeisesystem dient zur Abführung der Wärme nach störungsbedingten Abschaltungen des Reaktors bei gleichzeitigem Ausfall der betrieblichen Speisewasserversorgung.Das Notspeisesystem ist vierfach redundant aufgebaut. Zur Nachwärmeabfuhr werden bei Anforderung des Systems maximal zwei dieser vier Stränge benötigt. Durch die Störung stand einer der vier Stränge nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Die anderen drei Stränge des Notspeisesystems standen während der Störung uneingeschränkt in Bereitschaft. Die Nachzerfallswärme hätte somit im Anforderungsfall vollständig abgeführt werden können.Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken werden den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden nach bundeseinheitlichen Kriterien gemeldet. In der Übersicht werden aktuell die meldepflichtigen Ereignisse in baden-württembergischen Kernkraftwerken dargestellt.